Die Situation
Suchtkranke sind - in Anlehnung an die WHO-Definition für
Alkoholiker - Menschen, die durch exzessiven Mißbrauch
von z.B. Alkohol, Medikamenten, Drogen oder Glücksspiel
psychisch und/oder physisch abhängig geworden sind.
Sie haben deutliche Störungen und Konflikte in ihrer
Identität. Wir beschreiben in Anlehnung an die Gestaltpsychologie
Identität in 5 Bereichen menschlichen Lebens:
- Leiblichkeit
- Sozialer Kontext
- Arbeit und Leistung
- Materielle Sicherheit
- Werte und Normen
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Bei Suchtgefährdeten
oder gar Suchtkranken sind oft mehrere, oft alle Säulen
beschädigt oder zerstört. Die Deutsche Hauptstelle
gegen die Suchtgefahren (DHS) gibt die Zahl der alkoholkranken
ArbeitnehmerInnen mit 5 - 8% an. 2% sollen nach Angaben der
DHS medikamentenabhängig sein. Weitere 10% gelten als
alkoholgefährdet und stehen somit an der Schwelle zur
Abhängigkeit. Konkret heißt das: 11% trinken täglich
am Arbeitsplatz. Bei starker Arbeitsbelastung haben sogar
23% Alkohol stets griffbereit. Etwa 1/3 aller Führungskräfte
leiden unter Alkohol- und Medikamentenmißbrauch. 20
- 30% aller Arbeitsunfälle sind auf Alkohol zurückzuführen.
Alkoholkranke MitarbeiterInnen sind 3,5 mal häufiger
in Betriebsunfällen verwickelt. Abhängige Mitarbeiter
fehlen 16 mal häufiger kurzfristig als ihre gesunden
Kollegen und sind 2,5 mal öfter krank. Bei jeder 6.
Kündigung spielt Alkohol eine Rolle.
Betriebliche Präventionsprogramme sehen vor:
- Strukturelle Hilfsmaßnahmen innerhalb
eines Betriebes/einer Behörde mit dem Ziel geeignet
Rahmenbedingungen zur Durchführung des Programms zu
schaffen.
- Information der Vorgesetzten und MitarbeiterInnen über
Suchtmittelgefährdungen, um suchtspezifische Auffälligkeiten
in ihren Dienstbereichen besser erkennen zu können.
- Schulung der Vorgesetzten mit dem Ziel,
den Umgang mit suchtgefährdeten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern besser gestalten zu können.
- Aufbau eines Hilfsangebotes innerhalb
des Betriebes/der Behörde, um betroffene Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter frühzeitig einem entsprechenden Beratungs-
und Therapieangebot zuführen zu können.
Zu 1.:
Der Aufbau einer "Projektgruppe Gesundheit / Sucht" soll
die strukturellen Rahmenbedingungen eines adäquaten
Hilfsangebotes für Betroffene innerhalb des Betriebes/der
Behörde schaffen. Aufgabe des Arbeitsgremiums ist die
Bestandsaufnahme sowie die Planung, Organisation und Koordination
aller betrieblichen Präventionsmaßnahmen.
Von besonderer Bedeutung ist die Klärung der Frage,
wie künftig mit legalen Suchtmitteln umgegangen wird,
ebenso die zukünftige Vorgehensweise bei suchtgefährdeten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Als externer Berater kann
ich das Projektteam leiten und bei der Ausarbeitung und Umsetzung
einer Dienstvereinbarung mitwirken.
Zu 2.:
Um die betrieblichen/behördlichen Probleme erkennen
zu können, ist es wichtig, Grundkenntnisse über
Suchtmittel zu erwerben. Zu diesem Zweck werden Präventionsmaßnahmen,
z.B. Informationsveranstaltungen, Ausstellungen, durchgeführt,
durch die über die reine Wissensvermittlung hinaus auch
der eigene Umgang mit Suchtmitteln (insbesondere Alkohol
und Medikamente) den TeilnehmerInnen bewußter werden
soll. Darüber hinaus soll der Sinn betrieblicher Hilfsmaßnahmen,
deren Umsetzung sowie die damit verbundenen Schwierigkeiten
aufgezeigt werden.
Zu 3.:
Durch die Schulung sollen die Vorgesetzten in die Lage versetzt
werden, ihre Hilfs- und Disziplinarfunktionen im Rahmen
von auftretenden Suchtmittelauffälligkeiten wahrzunehmen.
Inhalt des Trainings ist somit die Erarbeitung von Regeln
für diese Gespräche sowie Training der Gesprächsführung.
Zu 4.:
Zeitlich begrenzt kann eine regelmäßige Sprechstunde
für Auffällige und deren Angehörige sowie
das betriebliche Umfeld eingerichtet werden. Die Beratung
bei Betroffenen umfaßt die Motivation sowie die Vermittlung
in geeignete therapeutische Maßnahmen. Langfristig
können betriebsinterne Ansprechpartner, d.h. MitarbeiterInnen,
die eine Suchtkrankenhelferausbildung absolviert haben, eingesetzt
werden. Diese Ausbildung kann durch als Ausbilder beim Diakonischen
Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland gewährleistet
werden.
Für die Vorgesetzten kann zur Sicherung der Umsetzung
der Schulungsinhalte Beratung im konkreten Einzelfall (Coaching)
durch mich angeboten werden. Diese umfaßt die gemeinsame
Vorbereitung von Gesprächen mit Betroffenen, sowie die
Unterstützung bei der Festlegung und Einhaltung eingeleiteter
Maßnahmen. Darüber hinaus besteht für Vorgesetzte
auch die Möglichkeit, diese Gespräche gemeinsam
mit dem Fachberater des Betriebes zu führen. Eine weitere
Hilfsmöglichkeit ist auch die werksärztliche Abteilung.
Ziele betrieblicher Suchtarbeit
sind:
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Sicherung des "persönlichen Wirtschaftsstandortes
im Betrieb", denn gefährdete oder abhängige
MitarbeiterInnen sind auch kündigungsgefährdete
MitarbeiterInnen. Sie sind ferner als erste von Personalabbaumaßnahmen
betroffen. |
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Sicherung der "Betriebswirtschaftlichkeit", denn gefährdete
oder abhängige MitarbeiterInnen schädigen durch
o. g. Aspekte wirtschaftlich und betriebsklimatisch. |
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Sensibilisierung für betriebliche Gesundheitsförderung,
denn betriebliche Suchtarbeit versteht sich als "Teilmenge" verschiedener
Gesundheitsförderungsprogramme |
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Reduzierung / Eindämmung sozialpolitischer Negativentwicklungen,
denn wegen Sucht entlassene MitarbeiterInnen werden in
der Regel langzeitarbeitslos und führen bei allen
psychosozialen Folgestörungen auch zu entsprechenden
Folgekosten. |
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Lebens- und Arbeitszufriedenheit erhöhen und daraus
resultierende Motivationssteigerung bei allen Beteiligten
fördern. |
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Über die positive Entwicklung bei "akut behandelten" und
stabilisierten Auffälligen Motivation zu Reduzierung
suchtbegünstigender Betriebsbedingungen. Hierbei
kann mein Büro Organisationsberatung leisten. |
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