
Freiwillige Mitarbeit in der betrieblichen Suchtkrankenhilfe
Betriebe und/oder Verwaltungen als komplexe Subsysteme bergen
gute Chancen, mit auf Suchtprobleme deutenden Auffälligkeiten
bei MitarbeiterInnen konstruktiv umzugehen. Der "persönliche
Wirtschaftsstandort des Auffälligen im Betrieb" ist
dabei ein nicht zu unterschätzender Motivationsfaktor.
Dieser ist für alle Beteiligten (Auffällige, familiäre
Angehörige, Vorgesetzte, KollegInnen) zu deren höchstmöglicher
Zufriedenheit zu händeln. Hierzu bedarf es betriebsspezifischer
Projekte zur Gesundheitsförderung, deren wesentlicher
Bestandteil ein Präventionsprogramm "Sucht im Betrieb" sein
sollte. Eine "wichtige Figur" innerhalb dieser Programme
ist der/die "Freiwillige betriebliche SuchtkrankenhelferIn". Über
seine/ihre primäre Rolle als AnsprechpartnerIn für
Betroffene hinaus, wird er/sie nicht selten zum Motor betrieblicher
Suchtkrankenhilfe.
Affektive Motivation "treibt" vor allem betroffene AbstinenzlerInnen
oft in diese Rolle; aber auch Angehörige oder sozialverantwortlich
Interessierte stellen sich gerne für diese Aufgabe zur
Verfügung. Affektive Motivation allein führt jedoch
häufig zu schnellem "Ausbrennen" (burn out). Deshalb
sollten diese "freiwilligen Menschen" für ihre Aufgaben
derart qualifiziert werden, daß sie mittel- und langfristig
ihre oft sehr gefühlsbetonte (affektive) Motivation
mit effektiven Strategien der Selbstbegrenzung und fachbezogenen
Helferkompetenzen ausüben können. Hierzu bedarf
es einer grundsätzlichen Wissensvermittlung zu folgenden
Bereichen:
Nach Abschluß der Ausbildung erhalten die TeilnehmerInnen
ein Zertifikat, das sie zur freiwilligen Mitarbeit in Betrieben
berechtigt. Es sei deutlich darauf hingewiesen, daß die
Ausbildung nicht zu hauptberuflicher Ausübung berechtigt.
Die Kosten für die Ausbildung sollen vom Unternehmen
getragen werden. Die TeilnehmerInnen sind von ihrem Unternehmen
für die Ausbildungszeiten freizustellen.
Die Schulungsreihe umfaßt 140 Unterrichtseinheiten.
Etwa die gleiche Zeitstundenzahl sollte für Vor- und
Nachbereitung inkl. Anfertigung von Referaten und Protokollen
einkalkuliert werden! Eine regelmäßige Teilnahme
an allen Seminarterminen ist erforderlich! Die TeilnehmerInnen
müssen, wenn selbst betroffen, 2 Jahre abstinent leben
und sollten eine therapeutische Behandlung ihrer Abhängigkeit
durchlaufen haben. Ferner ist die enge Zusammenarbeit der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer Selbsthilfegruppe
und einer professionellen Beratungsstelle unerlässlich.
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